July 25, 2026

Dänische Quellensteuer zurückholen: gebührenfrei, digital — und trotzdem mit langer Wartezeit

Dänemark behält 27 % auf Dividenden – 12 Punkte rückforderbar, Frist seit Juni 2026 fünf Jahre. Gebührenfrei und digital, aber Bearbeitung über ein Jahr.

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Stand: Juli 2026 · Teil 6 der Reihe „Quellensteuer zurückholen" · Giulia Uggias-Sproß, Steuerberaterin (M.A. Taxation)

Dänemark behält auf Dividenden 27 % Quellensteuer ein — 12 Prozentpunkte sind rückforderbar. Das Verfahren ist gebührenfrei und vollständig digital, aber die Bearbeitung dauert. Seit Juni 2026 gilt zudem eine längere Frist als lange angenommen.

Kurz gesagt

  • Dänemark behält auf Dividenden 27 % Quellensteuer ein.
  • Nach dem DBA Deutschland–Dänemark sind 15 Prozentpunkte in Deutschland anrechenbar.
  • 12 Prozentpunkte sind bei der dänischen Steuerbehörde rückforderbar.
  • Die Antragsfrist beträgt fünf Jahre ab dem Tag des Steuereinbehalts — vom dänischen Obersten Gerichtshof im Juni 2026 klargestellt (die Steuerverwaltung hatte zuvor nur drei Jahre angewandt).
  • Der Antrag läuft vollständig online über skat.dk. Papierformulare werden nicht mehr angenommen.
  • Das Verfahren ist gebührenfrei — anders als in Frankreich lohnt es sich schon bei kleinen Beträgen.
  • Die Bearbeitungszeit liegt regelmäßig über einem Jahr. Immerhin: Ab sechs Monaten Bearbeitung zahlt Dänemark Zinsen auf den Erstattungsbetrag.

Warum ist Dänemark der freundlichste Fall dieser Reihe?

Wer Novo Nordisk, Coloplast, Vestas oder Ørsted hält, hat es verfahrenstechnisch besser getroffen als bei fast jedem anderen europäischen Dividendenmarkt:

  • Keine Gebühren. Weder die dänische Verwaltung noch — im Regelfall — Ihre Depotbank verlangen etwas für den Antrag.
  • Kein Papier. Nach der Neuordnung des Verfahrens läuft die Erstattung ausschließlich digital über skat.dk.
  • Kein Mindestbetrag, ab dem es sich lohnt — jedenfalls nicht aus Gebührensicht.

Zu bedenken bleibt: Die Auszahlung erfolgt in Dänischen Kronen. Je nach Bank fallen Fremdwährungsgebühren an, die bei sehr kleinen Beträgen den Vorteil aufzehren können. Das ist die einzige Kostenposition, die Sie prüfen sollten.

Was bedeutet das in Zahlen?

Beispiel — Bruttodividende 5.000 € aus dänischen Aktien:

  • Bruttodividende: 5.000,00 €
  • dänische Quellensteuer 27 %: − 1.350,00 €
  • in Deutschland anrechenbar (15 %): 750,00 €
  • rückforderbar von Dänemark (12 %): 600,00 €

Auf Zinsen und Kursgewinne erhebt Dänemark gegenüber Nichtansässigen keine Quellensteuer. Es geht ausschließlich um Dividenden.

Welche Frist gilt — und was hat sich 2026 geändert?

Lange war die dänische Frist umstritten: Die Steuerverwaltung wandte seit 2016 nur drei Jahre an, andere Quellen nannten mehr. Der dänische Oberste Gerichtshof hat das am 11. Juni 2026 entschieden (Az. BS-36976/2025-HJR und BS-36974/2025-HJR): Für die Rückforderung zu viel einbehaltener Dividendensteuer gilt eine fünfjährige Verjährungsfrist — nicht drei Jahre. Die dänische Steuerverwaltung hat ihre Angabe auf skat.dk entsprechend angepasst.

Die Frist läuft ab dem Tag des Steuereinbehalts.

  • Steuer einbehalten am 15. Mai 2022 → Antrag bis 15. Mai 2027
  • Steuer einbehalten am 10. April 2023 → Antrag bis 10. April 2028
  • Steuer einbehalten am 20. März 2024 → Antrag bis 20. März 2029

Fünf Jahre sind großzügig — aber viele Ratgeber im Netz nennen noch die alten drei Jahre. Wer sich danach richtet, verschenkt womöglich zwei Jahre Anspruch. Und weil die Bearbeitung ohnehin lange dauert, gilt auch hier: früh einreichen.

Wie läuft die Rückforderung ab?

  • Erträgnisaufstellung der Depotbank beschaffen. Für den Antrag brauchen Sie pro Ausschüttung: Wertpapier, Zahlungsdatum, Bruttobetrag und einbehaltene Quellensteuer — jeweils in DKK, nicht in Euro. Rechnen Sie das vorab um, sonst stocken Sie mitten im Formular.
  • Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Wohnsitzfinanzamts einholen — Dänemark stellt dafür das Formular 02.050 bereit, das Ihr Finanzamt bestätigt.
  • Online-Antrag auf skat.dk ausfüllen und Nachweise hochladen (mit oder ohne dänische MitID-Anmeldung).
  • Bankverbindung für die Auszahlung in DKK angeben.
  • Warten — realistisch über ein Jahr, in Einzelfällen länger.

Der Zeitaufwand für den Antrag selbst ist überschaubar. Rechnen Sie mit einer knappen Stunde für den ersten Durchgang, deutlich weniger für jeden weiteren.

Warum dauert es so lange?

Dänemark hat durch massenhaft gefälschte Erstattungsanträge einen Milliardenschaden erlitten (der Dividendensteuer-Skandal ab 2015) und die Prüfung daraufhin deutlich verschärft. Anträge werden seither genauer und damit langsamer bearbeitet. Rechnen Sie regelmäßig mit mehr als einem Jahr; für Anträge, die vor dem 1. Januar 2026 eingingen, hat die Verwaltung eine zusätzliche Bearbeitungsverlängerung um 18 Monate angekündigt. Für redliche Anleger bedeutet das: vollständige Unterlagen und Geduld.

Ein Trost, den kaum ein Ratgeber nennt: Dauert die Bearbeitung länger als sechs Monate, zahlt Dänemark auf den Erstattungsbetrag Zinsen (§ 69 B des dänischen Quellensteuergesetzes, Kildeskatteloven). Die Wartezeit ist real, aber verzinst.

Praktisch heißt das vor allem eines: Reichen Sie früh ein. Wer den Antrag nicht bis kurz vor Fristablauf aufschiebt, hat den Puffer, um Rückfragen der dänischen Behörde noch innerhalb der Frist zu beantworten.

Welche Fehler passieren am häufigsten?

Beträge werden in Euro eingetragen. Der Antrag arbeitet in DKK. Wer Euro-Beträge einträgt, produziert eine Rückfrage — und in einem Verfahren mit dieser Bearbeitungszeit ist eine Rückfrage teuer.

Ehegattendepots werden in einem Antrag zusammengefasst. Bei gemeinschaftlich geführten Depots ist zu klären, wem die Erträge anteilig zuzurechnen sind und ob getrennte Anträge erforderlich sind. Klären Sie das vor der Antragstellung.

Die Anlage KAP wird bei ausländischen Depots vergessen. Bei inländischen Depots berücksichtigt die Bank die anrechenbare Quellensteuer üblicherweise automatisch. Bei ausländischen Depots müssen Sie sie selbst erklären. Andernfalls verlieren Sie die 15 Punkte zusätzlich zu den 12.

Der offene Antrag geht unter. Bei über einem Jahr Bearbeitungszeit verschwindet ein Erstattungsanspruch leicht aus dem Blick — insbesondere bei Depotwechsel, Umzug ins Ausland oder im Erbfall. Dokumentieren Sie den Vorgang so, dass er auch in zwei Jahren noch auffindbar ist.

Was ändert sich ab 2030 (FASTER)?

Dänemark fällt als EU-Mitgliedstaat unter die EU-Richtlinie zur Entlastung von Quellensteuern, anwendbar ab dem 1. Januar 2030. Vorgesehen sind Entlastung an der Quelle oder ein Schnellverfahren mit gesetzlich begrenzter Bearbeitungsfrist. Für kein Land dieser Reihe wäre das relevanter. Für die Jahrgänge bis 2029 gilt gleichwohl das heutige Verfahren.

Wenn Sie das nicht selbst machen wollen

Dänemark ist der Fall, bei dem Selbermachen am ehesten vertretbar ist — gebührenfrei, digital, überschaubar. Professionelle Begleitung trägt hier vor allem dann, wenn dänische Positionen Teil eines größeren internationalen Depots sind und die Anrechnung in der deutschen Anlage KAP sauber mit den Erstattungen aus mehreren Ländern verzahnt werden muss.

G-Tax Consulting berät zu internationalem Steuerrecht und zur Besteuerung von Kapitalanlagen mit Auslandsbezug. Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Russisch und Italienisch.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Juli 2026 wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.