
Stand: Juli 2026 · Teil 6 der Reihe „Quellensteuer zurückholen" · Giulia Uggias-Sproß, Steuerberaterin (M.A. Taxation)
Dänemark behält auf Dividenden 27 % Quellensteuer ein — 12 Prozentpunkte sind rückforderbar. Das Verfahren ist gebührenfrei und vollständig digital, aber die Bearbeitung dauert. Seit Juni 2026 gilt zudem eine längere Frist als lange angenommen.
Wer Novo Nordisk, Coloplast, Vestas oder Ørsted hält, hat es verfahrenstechnisch besser getroffen als bei fast jedem anderen europäischen Dividendenmarkt:
Zu bedenken bleibt: Die Auszahlung erfolgt in Dänischen Kronen. Je nach Bank fallen Fremdwährungsgebühren an, die bei sehr kleinen Beträgen den Vorteil aufzehren können. Das ist die einzige Kostenposition, die Sie prüfen sollten.
Beispiel — Bruttodividende 5.000 € aus dänischen Aktien:
Auf Zinsen und Kursgewinne erhebt Dänemark gegenüber Nichtansässigen keine Quellensteuer. Es geht ausschließlich um Dividenden.
Lange war die dänische Frist umstritten: Die Steuerverwaltung wandte seit 2016 nur drei Jahre an, andere Quellen nannten mehr. Der dänische Oberste Gerichtshof hat das am 11. Juni 2026 entschieden (Az. BS-36976/2025-HJR und BS-36974/2025-HJR): Für die Rückforderung zu viel einbehaltener Dividendensteuer gilt eine fünfjährige Verjährungsfrist — nicht drei Jahre. Die dänische Steuerverwaltung hat ihre Angabe auf skat.dk entsprechend angepasst.
Die Frist läuft ab dem Tag des Steuereinbehalts.
Fünf Jahre sind großzügig — aber viele Ratgeber im Netz nennen noch die alten drei Jahre. Wer sich danach richtet, verschenkt womöglich zwei Jahre Anspruch. Und weil die Bearbeitung ohnehin lange dauert, gilt auch hier: früh einreichen.
Der Zeitaufwand für den Antrag selbst ist überschaubar. Rechnen Sie mit einer knappen Stunde für den ersten Durchgang, deutlich weniger für jeden weiteren.
Dänemark hat durch massenhaft gefälschte Erstattungsanträge einen Milliardenschaden erlitten (der Dividendensteuer-Skandal ab 2015) und die Prüfung daraufhin deutlich verschärft. Anträge werden seither genauer und damit langsamer bearbeitet. Rechnen Sie regelmäßig mit mehr als einem Jahr; für Anträge, die vor dem 1. Januar 2026 eingingen, hat die Verwaltung eine zusätzliche Bearbeitungsverlängerung um 18 Monate angekündigt. Für redliche Anleger bedeutet das: vollständige Unterlagen und Geduld.
Praktisch heißt das vor allem eines: Reichen Sie früh ein. Wer den Antrag nicht bis kurz vor Fristablauf aufschiebt, hat den Puffer, um Rückfragen der dänischen Behörde noch innerhalb der Frist zu beantworten.
Beträge werden in Euro eingetragen. Der Antrag arbeitet in DKK. Wer Euro-Beträge einträgt, produziert eine Rückfrage — und in einem Verfahren mit dieser Bearbeitungszeit ist eine Rückfrage teuer.
Ehegattendepots werden in einem Antrag zusammengefasst. Bei gemeinschaftlich geführten Depots ist zu klären, wem die Erträge anteilig zuzurechnen sind und ob getrennte Anträge erforderlich sind. Klären Sie das vor der Antragstellung.
Die Anlage KAP wird bei ausländischen Depots vergessen. Bei inländischen Depots berücksichtigt die Bank die anrechenbare Quellensteuer üblicherweise automatisch. Bei ausländischen Depots müssen Sie sie selbst erklären. Andernfalls verlieren Sie die 15 Punkte zusätzlich zu den 12.
Der offene Antrag geht unter. Bei über einem Jahr Bearbeitungszeit verschwindet ein Erstattungsanspruch leicht aus dem Blick — insbesondere bei Depotwechsel, Umzug ins Ausland oder im Erbfall. Dokumentieren Sie den Vorgang so, dass er auch in zwei Jahren noch auffindbar ist.
Dänemark fällt als EU-Mitgliedstaat unter die EU-Richtlinie zur Entlastung von Quellensteuern, anwendbar ab dem 1. Januar 2030. Vorgesehen sind Entlastung an der Quelle oder ein Schnellverfahren mit gesetzlich begrenzter Bearbeitungsfrist. Für kein Land dieser Reihe wäre das relevanter. Für die Jahrgänge bis 2029 gilt gleichwohl das heutige Verfahren.
Dänemark ist der Fall, bei dem Selbermachen am ehesten vertretbar ist — gebührenfrei, digital, überschaubar. Professionelle Begleitung trägt hier vor allem dann, wenn dänische Positionen Teil eines größeren internationalen Depots sind und die Anrechnung in der deutschen Anlage KAP sauber mit den Erstattungen aus mehreren Ländern verzahnt werden muss.
G-Tax Consulting berät zu internationalem Steuerrecht und zur Besteuerung von Kapitalanlagen mit Auslandsbezug. Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Russisch und Italienisch.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Juli 2026 wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.