Grenzüberschreitende Lebenssituationen erzeugen steuerrechtliche Komplexität, die im nationalen Kontext oft nicht angemessen erfasst wird. Fragen der Ansässigkeit, der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht, der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen oder der steuerlichen Behandlung ausländischer Vermögenswerte erfordern eine Beratung, die beide Seiten kennt.
Wir beraten Privatpersonen, die Deutschland verlassen haben oder verlassen möchten, die nach Deutschland zurückkehren, oder die dauerhaft zwischen mehreren Rechtsordnungen agieren.
Steuerliche Planung im Vorfeld eines Wohnsitzwechsels. Prüfung und – soweit möglich – Vermeidung der Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG. Klärung des Zeitpunkts der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht sowie aller bestehenden Meldepflichten.
Analyse der steuerlichen Situation bei Wiederansässigkeit. Behandlung von im Ausland erzielten Einkünften und aufgebautem Vermögen. Klärung von Progressionsvorbehalt, Anrechnungsfragen und laufenden Meldepflichten.
Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts. Anwendung einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen. Strukturierung der persönlichen Steuersituation unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen.
Steuerliche Behandlung ausländischer Konten, Depots, Immobilien und Beteiligungen. Prüfung bestehender Offenlegungspflichten gegenüber deutschen Finanzbehörden.