Ein Startup hat steuerlich wenig mit einer normalen GmbH gemeinsam: Cap Table, Mitarbeiterbeteiligung, Wandeldarlehen, Founder-Vergütung, internationale Investoren, Krypto-Treasury. Fehler aus der Frühphase werden später teuer. Wir begleiten Gründer von der ersten Strukturentscheidung bis zum Exit — persönlich, digital, in vier Sprachen.
Die Wahl am Anfang prägt Ihre Steuerlast über zehn Jahre. UG für den ersten Markttest, GmbH als Standard für ernsthaft betriebene Startups. Für VC-finanzierte Gründer empfehlen wir meist die Holding: Ihre persönliche Beteiligungs-GmbH hält die Anteile am Startup. Beim Exit greift § 8b KStG — rund 1,5 % effektive Steuer statt 25–28 % bei direkter Beteiligung. Wer die Holding nachträglich baut, zahlt meist Steuer auf die Übertragung. Die Frage gehört ins Erstgespräch, nicht ans Ende der Wachstumsphase.
Wer Talente gewinnen will, kommt um Beteiligung nicht herum. Echtes ESOP (echte Anteile) wurde mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz und § 19a EStG deutlich verbessert — bis zu fünfzehn Jahre Steuerstundung sind möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. VSOP (virtuelle Anteile) bleibt das deutsche Standardmodell: Lohnsteuer erst bei Auszahlung, kein Notar, sauberer Cap Table. Wir gestalten Vesting, Cliff sowie Good- und Bad-Leaver-Regelungen fair für beide Seiten.
Convertibles und Wandeldarlehen sind der häufigste Weg für Pre-Seed und Seed: zunächst ein Darlehen, das erst in der nächsten Runde wandelt. SAFEs aus den USA sind in Deutschland nur rechtssicher, wenn sie als Wandeldarlehen oder Genussrecht strukturiert werden — wir empfehlen meist die Umwandlung. Wer durch Verwässerung unter ein Prozent Beteiligung fällt, verliert die Besteuerung über § 17 EStG; wir behalten die Schwelle im Blick.
Wie zahlen Sie sich aus, ohne unnötig Steuer zu verlieren? Meist eine Kombination aus Geschäftsführer-Gehalt und Holding-Ausschüttungen: Über die Holding greift § 8b KStG (rund 1,5 % effektiv), das Kapital bleibt für weitere Investitionen verfügbar. Beim Wegzug trifft § 6 AStG Gründer oft unerwartet hart — die fiktive Veräußerung kann siebenstellige Steuerschulden ohne Liquidität auslösen. Vermeidung und Stundung müssen Jahre vorher aufgebaut werden.
Spätestens zwölf Monate vor einem Exit lohnt die strategische Vorbereitung, drei Jahre vorher deutlich mehr. Die erste Weiche ist Share Deal oder Asset Deal — steuerlich liegen Welten dazwischen. Wer noch keine Holding hat, wenn das Thema ernst wird, hat in der Regel ein Problem. Frühzeitig anzufangen spart sechs- bis siebenstellige Beträge — Erfahrung aus konkreten Mandaten, keine Marketing-Aussage.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Struktur zu Ihrem Anliegen passt.
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