Die meisten Unternehmensübertragungen scheitern nicht am fehlenden Willen, sondern am fehlenden Vorlauf. Steuerrechtliche Verschonungsregelungen greifen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bewertungsfragen eskalieren, wenn sie unter Zeitdruck verhandelt werden. Und familieninterne Übertragungen entwickeln ihre eigene Dynamik, wenn sie nicht frühzeitig strukturiert werden.
Wir beraten Übergeber und Übernehmer – mit dem Verständnis, dass Unternehmensnachfolge kein singuläres Ereignis ist, sondern ein Prozess, der Jahre vor dem eigentlichen Abschluss beginnt und steuerrechtliche, betriebswirtschaftliche und persönliche Dimensionen hat.
Bevor über Übergabe gesprochen wird, muss verstanden werden, was übergeben wird. Wir analysieren die bestehende Unternehmensstruktur auf steuerrechtliche Risiken, ungeklärte Sachverhalte und Gestaltungspotenziale – und entwickle daraus eine realistische Roadmap für den Übergabeprozess.
Schenkung, vorweggenommene Erbfolge, entgeltliche Veräußerung oder eine Kombination davon – die Wahl der Übertragungsform hat unmittelbare steuerliche Konsequenzen auf Ebene des Übergebers und des Übernehmers. Wir prüfen die Anwendbarkeit erbschaftsteuerlicher Verschonungsregelungen, Freibeträge, Stundungsoptionen und ertragsteuerliche Auswirkungen in ihrer Gesamtwirkung.
Diese Entscheidung wird häufig zu früh getroffen – und zu selten vollständig durchgerechnet. Wie analysieren beide Varianten aus der Perspektive beider Parteien und empfehle die Struktur, die den Gesamtsteueraufwand der Transaktion realistisch minimiert.
Übertragungen innerhalb der Familie sind steuerrechtlich privilegiert – aber nur, wenn die Voraussetzungen sorgfältig eingehalten werden. Behaltensfristen, Lohnsummenregelungen und die Abstimmung zwischen Schenkungs- und Ertragsteuerrecht erfordern präzise Planung. WIr gestalten Übertragungen, die diese Spielräume vollständig nutzen.
Wenn die Nachfolge durch interne Führungskräfte erfolgt, entstehen spezifische Fragen zur Strukturierung der Erwerbsgesellschaft, zur Finanzierungsgestaltung und zur steuerlichen Behandlung auf Ebene der Erwerber. Ich begleite MBO-Prozesse von der ersten Struktur bis zum Closing.
Unabhängig von einem konkreten Nachfolgeprozess: Die frühzeitige Gestaltung von Unternehmensvermögen – durch Nutzung von Freibeträgen, Familiengesellschaften oder strukturierte Schenkungen über mehrere Jahre – schafft Spielräume, die im Ernstfall nicht mehr hergestellt werden können. Dieser Teil der Beratung beginnt idealerweise lange vor jeder konkreten Nachfolgeüberlegung.