Beratungsschwerpunkte

Die steuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungen und digitalen Assets ist in Deutschland kein Graubereich mehr. Transaktionen sind rekonstruierbar, Datenaustausch zwischen Behörden nimmt zu, und die Rechtsprechung konkretisiert sich. Gleichzeitig sind die Gestaltungsspielräume für informierte Investoren nach wie vor erheblich.

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmer, die Kryptowährungen halten, aktiv handeln oder in komplexere Strukturen investiert sind – mit dem Ziel, steuerrechtliche Risiken zu minimieren und bestehende Spielräume rechtssicher zu nutzen.

Steuerliche Einordnung von Transaktionen

Kauf, Verkauf, Tausch, Staking, Mining, Lending, Airdrops, NFTs – jede Transaktionsart wird steuerrechtlich unterschiedlich behandelt. Ich analysiere Ihre Transaktionshistorie und ordne sie systematisch ein.

Jahressteuererklärung für Krypto-Investoren

Erstellung der Einkommensteuererklärung unter vollständiger Berücksichtigung aller relevanten Krypto-Sachverhalte. Anwendung der FIFO-Methode, Prüfung von Haltefristen und steuerfreien Veräußerungsgewinnen gemäß § 23 EStG.

Betriebliche und gewerbliche Einordnung

Ab welchem Umfang liegt gewerblicher Handel vor? Welche steuerlichen Konsequenzen hat die Einordnung als Gewerbebetrieb? Ich kläre die Abgrenzung und gestalte entsprechende Strukturen.