Ärzte, Zahnärzte, MVZ-Träger und Apotheker arbeiten in einem steuerlichen Umfeld mit eigenen Regeln. Wir begleiten Heilberufler und medizinische Einrichtungen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.

Rechtsform und freiberuflicher Status

Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, PartG mbB oder MVZ: Die Wahl hat weitreichende steuerliche und berufsrechtliche Folgen. Heilberufliche Tätigkeit fällt grundsätzlich unter § 18 EStG — ohne Gewerbesteuer und mit Einnahmenüberschussrechnung. Bei MVZ-Strukturen mit Investorenbeteiligung wechselt der Träger oft zur GmbH und verliert damit den freiberuflichen Status. Wir sichern ihn, wo möglich.

Umsatzsteuer bei Heilbehandlung und IGeL

Heilbehandlungen mit medizinischer Indikation sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG). IGeL-Leistungen, ästhetische Eingriffe, Gutachten oder Vorträge unterliegen dagegen 19 %. Wer die Kleinunternehmergrenze überschreitet (seit 2025: 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr), wird regelumsatzsteuerpflichtig — mit Voranmeldung und korrekter Vorsteueraufteilung. Bei Betriebsprüfungen ist diese Abgrenzung einer der häufigsten Streitpunkte.

Gewerbliche Abfärbung vermeiden

Bei Berufsausübungsgemeinschaften droht die Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG: Schon ein kleiner gewerblicher Anteil — Hilfsmittelverkauf, reine Schönheitsbehandlungen — kann die gesamte Gemeinschaft gewerblich machen. Die Bagatellgrenze liegt bei 3 % der Umsätze oder 24.500 €. Wir prüfen die Abgrenzung und gestalten sie sicher.

Investitionen und Praxisnachfolge

Über den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) lassen sich bis zu 50 % geplanter Anschaffungen vorziehen; seit 2024 kommt eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % hinzu — zusammen bis zu 90 % in den ersten Jahren. Beim Praxisverkauf greifen ab 55 Jahren der Freibetrag bis 45.000 € (§ 16 Abs. 4 EStG) und die Tarifermäßigung (§ 34 EStG). Wer mit 60 verkaufen will, plant idealerweise schon mit 55.

Typische Mandate

  • Ärzte und Zahnärzte in Einzelpraxis oder Gemeinschaft
  • MVZ-Träger und Praxisverbünde
  • Apotheker
  • Heilberufler mit größerem Privat- und Immobilienvermögen

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Struktur zu Ihrem Anliegen passt.

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