Wir beraten Privatinvestoren, Unternehmer mit Immobilien-Beteiligungen und internationale Eigentümer mit deutschem Bestand — auf Deutsch, Englisch, Russisch und Italienisch.

Privatvermietung oder vermögensverwaltende GmbH

Die Grundsatzfrage. In der Privatvermietung (§ 21 EStG) zahlen Sie Ihren persönlichen Steuersatz von bis zu 45 % — dafür ist der Verkauf nach zehn Jahren steuerfrei. Die vermögensverwaltende GmbH kommt mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 GewStG) auf rund 15,8 % laufende Belastung, dafür bleibt der Verkauf steuerpflichtig. Sie lohnt sich typischerweise ab dem zweiten oder dritten Objekt — und wenn Mieten reinvestiert statt verbraucht werden.

Spekulationsfrist und Drei-Objekt-Grenze

Beim Verkauf privater Immobilien gilt die Zehn-Jahres-Frist (§ 23 EStG); bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren entfällt sie. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert, gilt regelmäßig als gewerblicher Grundstückshändler — mit Gewerbesteuer und Wegfall der Spekulationsfrist. Wer aktiv handelt, sollte das nicht im Privatvermögen tun.

Holding- und Familienstrukturen

Ab drei bis fünf Objekten oder bei generationenübergreifendem Aufbau lohnt sich fast immer eine Immobilien-Holding: Risiko-Isolation, steueroptimierter Verkauf einzelner Objekte per Share Deal (§ 8b KStG) und eine vorbereitete Übergabe. Entscheidend ist, dass die erweiterte Gewerbesteuerkürzung über Jahre sauber eingehalten wird.

International und Erbfolge

Ausländische Eigentümer mit deutschem Bestand sind beschränkt steuerpflichtig (§ 49 EStG); die Doppelbesteuerung regelt das jeweilige Abkommen. Bei Schenkung und Erbschaft greifen Bewertungsabschläge (§ 13d ErbStG) und Freibeträge alle zehn Jahre. Wichtig: Vermietete Immobilien zählen regelmäßig zum Verwaltungsvermögen und sind vom Verschonungsabschlag (§§ 13a/13b ErbStG) ausgeschlossen — eine Begünstigung kommt nur in Sonderfällen in Betracht, und Gestaltung braucht Vorlauf.

Typische Mandate

  • Privatinvestoren ab dem dritten Objekt
  • Unternehmer mit Immobilien-Beteiligungen
  • Internationale Eigentümer mit deutschem Bestand
  • Familien, die Vermögen über Generationen strukturieren

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Struktur zu Ihrem Anliegen passt.

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