Stand: Juli 2026 · Giulia Uggias-Sproß, Steuerberaterin (M.A. Taxation)
Wer als Founder mit substantieller GmbH-Beteiligung Deutschland verlässt, steht vor einer der teuersten Steuerentscheidungen seines Lebens. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG behandelt den Wegzug, als hätte man seine Anteile verkauft – auch ohne dass real Geld geflossen ist.
Aktuelle Rechtslage seit 2022 — Vorsicht bei älteren Ratgebern. Viele (auch englischsprachige) Quellen beschreiben noch die frühere unbefristete, zinslose EU/EWR-Dauerstundung. Diese gibt es seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz 2022 nicht mehr. Heute gilt einheitlich: Zahlung auf Antrag in sieben zinslosen Jahresraten — unabhängig davon, ob der Wegzug in einen EU/EWR- oder Drittstaat erfolgt. Dieser Artikel bildet die aktuelle Rechtslage ab.
Kurz gesagt
- Ab 1 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft greift die Wegzugsbesteuerung — auch ohne Verkauf (§ 6 AStG)
- Besteuert wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn zum Verkehrswert — eine Steuerschuld ohne realen Liquiditätszufluss
- Zahlung auf Antrag in sieben zinslosen Jahresraten, i. d. R. gegen Sicherheitsleistung — einheitlich für EU/EWR und Drittstaaten
- Rückkehr innerhalb von sieben Jahren (auf Antrag bis zwölf) → Wegzugsbesteuerung entfällt rückwirkend
- Vorlauf: 12–24 Monate ohne Holding, drei bis sieben Jahre mit Holding-Struktur
Dieser Artikel zeigt, was für Founder beim Umzug nach Portugal, in die Vereinigten Arabischen Emirate oder in die USA konkret zu beachten ist – mit Blick auf die Rechtslage 2026, das neue Portugal-NHR-2.0-Regime und die letzten Anpassungen am Außensteuergesetz.
Wann greift die Wegzugsbesteuerung — und wie wird sie berechnet?
Wer als wesentlich beteiligter Anteilseigner (mindestens ein Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre) Deutschland verlässt und zuvor mindestens sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, wird steuerlich so behandelt, als hätte er seine Anteile zum Verkehrswert verkauft – ohne realen Verkauf, ohne realen Liquiditätszufluss.
Rechenbeispiel (vereinfacht)
Eine Gründerin hält 10 % an ihrer GmbH, Verkehrswert der Anteile 5.000.000 €, ursprüngliche Anschaffungskosten 25.000 €.
- Fiktiver Veräußerungsgewinn: ≈ 4.975.000 €
- Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig): ≈ 2.985.000 € steuerpflichtig
- Bei einem Spitzensteuersatz von 45 %: ≈ 1.343.000 € Wegzugsteuer — fällig, obwohl keine Anteile verkauft wurden
- Auf Antrag in sieben zinslosen Jahresraten: ≈ 192.000 € pro Jahr, in der Regel gegen Sicherheitsleistung
Vereinfachtes Beispiel ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; der Einzelfall kann erheblich abweichen. Keine Steuerberatung — wir prüfen Ihre konkrete Konstellation.
Zwei Mechanismen mildern die Härte seit der AStG-Reform 2022:
- Ratenzahlung: Auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten – zinslos, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Einheitlich, unabhängig vom Zielland (EU/EWR oder Drittstaat wie USA, UAE, UK, Schweiz). Die früher mögliche unbefristete, zinslose EU/EWR-Dauerstundung gibt es seit 2022 nicht mehr.
- Rückkehrerregelung: Bei Rückkehr nach Deutschland innerhalb von sieben Jahren – auf Antrag bis zu zwölf Jahre verlängerbar – entfällt die Wegzugsbesteuerung rückwirkend, sofern die Anteile nicht veräußert wurden.
Portugal: Was bringt das NHR-2.0-Regime seit 2024?
Portugal war jahrelang das Lieblingsziel deutscher Founder. Das alte Non-Habitual-Resident-Regime bot zehn Jahre lang sehr günstige Besteuerung von ausländischen Einkünften und Krypto-Gewinnen. Im Oktober 2023 hat Portugal das Regime grundlegend reformiert; seit 2024 gilt das neue „Incentivized Tax Status Regime for Scientific Research and Innovation“ (NHR 2.0) mit ähnlichen Vorteilen, aber strengeren Bedingungen.
- Krypto-Gewinne: seit dem Staatshaushalt 2023 bei einer Haltedauer unter einem Jahr steuerpflichtig (regelmäßig 28 %); nach mindestens einem Jahr für Privatanleger in der Regel steuerfrei.
- Ausländische Dividenden: unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin steuerfrei, sofern der Quellenstaat ein DBA mit Portugal hat.
- Selbstständige Tätigkeit: Flat-Tax-Satz von 20 Prozent, sofern die Tätigkeit unter eine definierte Berufsgruppe fällt.
Praktische Konsequenz: Portugal bleibt attraktiv, aber nicht mehr für jeden Founder – wer hauptsächlich Krypto-Gewinne realisieren will, sollte andere Standorte prüfen.
Vereinigte Arabische Emirate: Null Einkommensteuer — aber welche Risiken?
Die UAE haben weiterhin keine persönliche Einkommensteuer für natürliche Personen. Das macht Dubai und Abu Dhabi für vermögende Founder attraktiv, besonders für Krypto-Investoren und Exit-vorbereitete Gründer. Entscheidend sind aber drei Punkte:
- Kein DBA mehr: Zwischen Deutschland und den VAE besteht seit dem 1. Januar 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen – das frühere Abkommen lief Ende 2021 aus und wurde nicht verlängert. Seither gilt allein nationales deutsches Recht, inklusive erweiterter beschränkter Steuerpflicht nach § 2 AStG.
- Substanz vor Ort: Wer formal nach Dubai zieht, aber faktisch weiter aus Deutschland operiert (etwa mit Home-Office in Deutschland an mehr als 90 Tagen pro Jahr), riskiert, weiterhin als in Deutschland steuerlich ansässig behandelt zu werden. Der UAE-Wohnsitz allein reicht nicht – empfohlen sind 183 Tage tatsächliche Anwesenheit pro Jahr mit dokumentierter Lebensführung vor Ort.
- Körperschaftsteuer: Seit 2023 erhebt die UAE 9 Prozent ab einem Jahresgewinn von 375.000 AED (rund 95.000 Euro).
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift in voller Höhe; die Steuer kann auf Antrag in sieben zinslosen Jahresraten gezahlt werden, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung.
USA: Warum die Staatsbürgerschaft über die Steuerpflicht entscheidet
Founder mit Tech-Bezug ziehen häufig in die USA, oft nach San Francisco, Austin oder Miami. Zwei Besonderheiten unterscheiden das amerikanische Steuersystem fundamental von europäischen Modellen:
- Besteuerung nach Staatsbürgerschaft, nicht primär nach Wohnsitz. Wer als deutscher Founder eine Green Card erhält, fällt sofort in die volle US-Steuerpflicht auf das Welteinkommen – auch nach späterem Verlassen der USA, bis die Green Card formell abgegeben wird (Exit Tax nach Section 877A IRC).
- 183-Tage-Regel bzw. Substantial Presence Test: Wer länger als 183 Tage pro Jahr in den USA lebt oder den Test erfüllt, gilt als US-Steuer-Resident mit Welteinkommensbesteuerung.
Vor dem Umzug greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG; die Steuer kann in sieben zinslosen Jahresraten gezahlt werden, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Nach dem Umzug kommen US-Federal-Tax (bis 37 Prozent), State-Tax (in Texas und Florida null, in Kalifornien bis 13,3 Prozent) und Sozialversicherung hinzu – die effektive Belastung kann bei 40 Prozent oder höher liegen, also nicht zwingend günstiger als in Deutschland. Das DBA Deutschland-USA enthält zudem eine „Saving Clause“, die den USA fast immer das Besteuerungsrecht beim Welteinkommen sichert.
Portugal, UAE und USA im Vergleich
- Persönliche Einkommensteuer: Portugal 20 % Flat-Tax (definierte Berufe); UAE 0 %; USA bis 37 % Federal plus State.
- Krypto-Gewinne: Portugal < 1 Jahr steuerpflichtig (≈ 28 %), ≥ 1 Jahr i. d. R. steuerfrei; UAE 0 %; USA bis 20 % Capital Gains.
- Stundung der Wegzugsteuer: einheitlich sieben Jahresraten, zinslos, i. d. R. gegen Sicherheitsleistung (EU/EWR wie Drittstaat).
- Wohnsitz-Substanz: Portugal und UAE 183 Tage plus Wohnsitz; USA Substantial Presence Test.
- DBA-Komplexität: Portugal mittel; UAE komplex; USA hoch (Saving Clause).
Häufige Fragen
Ab welcher Beteiligung greift die Wegzugsbesteuerung?
Ab einem Prozent Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) innerhalb der letzten fünf Jahre (§ 17 EStG). Eine zusätzliche Wertschwelle gibt es bei § 6 AStG nicht; Founder erreichen die 1-Prozent-Grenze regelmäßig.
Was passiert, wenn ich vor dem Wegzug meine Anteile in eine Holding übertrage?
Die Übertragung in eine deutsche Holding-GmbH löst grundsätzlich Wegzugsbesteuerung aus. Als deutscher Steuer-Resident bleibt der Founder aber auf zukünftige Veräußerungsgewinne über § 8b KStG mit rund 1,5 Prozent effektiver Steuer steuerpflichtig. Wer drei bis sieben Jahre vor Exit umstrukturiert, profitiert maximal.
Wie lang sollte die Vorbereitung dauern?
Bei reinem Wegzug ohne Holding mindestens 12 bis 24 Monate; bei Wegzug mit Holding-Aufbau drei bis sieben Jahre. Wer eine Woche vor Umzug anruft, kann nur noch die Wegzugsbesteuerung abwickeln, nicht mehr optimieren.
Kann ich nach sieben Jahren ohne Steuerpflicht zurückkommen?
Ja. Wenn du innerhalb von sieben Jahren nach Wegzug wieder unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig wirst, entfällt die Wegzugsbesteuerung rückwirkend – vorausgesetzt, die Anteile wurden in der Zwischenzeit nicht veräußert.
Fazit
Wegzugsbesteuerung ist kein Standardthema, das in einem Wochenende geklärt wird. Wer mit der Strukturierung mehrere Jahre vor dem geplanten Umzug beginnt, spart sechs- bis siebenstellige Beträge gegenüber dem Last-Minute-Versuch. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ab wann du strukturell aktiv werden solltest – auf Deutsch, Englisch, Russisch und Italienisch.