June 26, 2026

Wegzug aus Deutschland: Was Founder bei Portugal, UAE und USA steuerlich beachten müssen

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG für Founder mit GmbH-Anteilen. Portugal NHR 2.0, UAE und USA im Vergleich: Stundung, Wohnsitz-Substanz, DBA-Klauseln. Stand 2026.

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Wer als Founder mit substantieller GmbH-Beteiligung Deutschland verlässt, steht vor einer der teuersten Steuerentscheidungen seines Lebens. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG behandelt den Wegzug, als hätte man seine Anteile verkauft – auch ohne dass real Geld geflossen ist. Bei Anteilen im siebenstelligen Bereich entsteht so eine Steuerschuld, die ohne reale Liquidität bezahlt werden muss.

Dieser Artikel zeigt, was für Founder beim Umzug nach Portugal, in die Vereinigten Arabischen Emirate oder in die USA steuerlich konkret zu beachten ist – mit Blick auf die Rechtslage 2026, das neue Portugal-NHR-2.0-Regime und die letzten Anpassungen am Außensteuergesetz.

Die Grundregel – § 6 AStG und der fiktive Veräußerungsgewinn

Wer als wesentlich beteiligter Anteilseigner (mindestens ein Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre) Deutschland verlässt und zuvor mindestens sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, wird steuerlich so behandelt, als hätte er seine Anteile zum Verkehrswert verkauft – ohne realen Verkauf, ohne realen Liquiditätszufluss. Bei einem Founder mit Anteilen im Wert von acht Millionen Euro kann so – je nach Verkehrswert und Anschaffungskosten – eine Steuerschuld im Millionenbereich entstehen.

Seit der AStG-Reform 2022 mildern vor allem zwei Mechanismen die Härte: Auf Antrag kann die Steuer in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden – zinslos, in der Regel aber gegen Sicherheitsleistung. Diese Ratenzahlung gilt einheitlich, unabhängig vom Zielland (EU/EWR oder Drittstaat wie USA, UAE, UK oder Schweiz); die früher mögliche unbefristete, zinslose EU/EWR-Dauerstundung gibt es seit 2022 nicht mehr. Bei Rückkehr nach Deutschland innerhalb von sieben Jahren – auf Antrag bis zu zwölf Jahre verlängerbar – entfällt die Wegzugsbesteuerung rückwirkend, sofern die Anteile nicht veräußert wurden.

Portugal – das NHR-2.0-Regime ab 2024

Portugal war jahrelang das Lieblingsziel deutscher Founder. Das alte Non-Habitual-Resident-Regime bot zehn Jahre lang sehr günstige Besteuerung von ausländischen Einkünften und Krypto-Gewinnen. Im Oktober 2023 hat Portugal das Regime grundlegend reformiert; seit 2024 gilt das neue „Incentivized Tax Status Regime for Scientific Research and Innovation“ (NHR 2.0) mit ähnlichen Vorteilen, aber strengeren Bedingungen.

Krypto-Gewinne sind in Portugal seit dem Staatshaushalt 2023 bei einer Haltedauer unter einem Jahr steuerpflichtig (regelmäßig 28 %); nach mindestens einem Jahr bleiben sie für Privatanleger in der Regel steuerfrei. Ausländische Dividenden bleiben unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin steuerfrei, sofern der Quellenstaat ein DBA mit Portugal hat. Persönliche Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden mit einem Flat-Tax-Satz von 20 Prozent besteuert, sofern die Tätigkeit unter eine definierte Berufsgruppe fällt. Praktische Konsequenz: Portugal bleibt attraktiv, aber nicht mehr für jeden Founder – wer hauptsächlich Krypto-Gewinne realisieren will, sollte andere Standorte prüfen.

Vereinigte Arabische Emirate – keine Einkommensteuer, aber kein DBA mehr

Die UAE haben weiterhin keine persönliche Einkommensteuer für natürliche Personen. Das macht Dubai und Abu Dhabi für vermögende Founder attraktiv, besonders für Krypto-Investoren und Exit-vorbereitete Gründer.

Zwischen Deutschland und den VAE besteht seit dem 1. Januar 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr – das frühere Abkommen ist Ende 2021 ausgelaufen und wurde nicht verlängert; seither gilt allein nationales deutsches Recht (inkl. erweiterter beschränkter Steuerpflicht nach § 2 AStG). Wer formal nach Dubai zieht, aber faktisch weiter aus Deutschland operiert (etwa mit Home-Office in Deutschland an mehr als 90 Tagen pro Jahr), riskiert, weiterhin als in Deutschland steuerlich ansässig behandelt zu werden. Der UAE-Wohnsitz allein reicht nicht – empfohlen sind 183 Tage tatsächliche Anwesenheit pro Jahr mit dokumentierter Lebensführung vor Ort. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift in voller Höhe; die Steuer kann auf Antrag in sieben zinslosen Jahresraten gezahlt werden, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Seit 2023 erhebt UAE zudem eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent ab einem Jahresgewinn von 375.000 AED (rund 95.000 Euro).

USA – Citizenship-Based Taxation und das Worldwide-Income-Prinzip

Founder mit Tech-Bezug ziehen häufig in die USA, oft nach San Francisco, Austin oder Miami. Zwei Besonderheiten unterscheiden das amerikanische Steuersystem fundamental von europäischen Modellen.

Erstens besteuern die USA nach Staatsbürgerschaft, nicht primär nach Wohnsitz. Wer als deutscher Founder eine Green Card erhält, fällt sofort in die volle US-Steuerpflicht auf das Welteinkommen – auch nach späterem Verlassen der USA, bis die Green Card formell abgegeben wird (Exit Tax nach Section 877A IRC). Zweitens gilt: Wer länger als 183 Tage pro Jahr in den USA lebt oder den Substantial Presence Test erfüllt, gilt als US-Steuer-Resident mit Welteinkommensbesteuerung.

Vor dem Umzug greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG; die Steuer kann in sieben zinslosen Jahresraten gezahlt werden, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Nach dem Umzug US-Federal-Tax (bis 37 Prozent) plus State-Tax (in Texas und Florida null, in Kalifornien bis 13,3 Prozent) plus Sozialversicherung – die effektive Belastung kann bei 40 Prozent oder höher liegen, also nicht zwingend günstiger als in Deutschland. Das DBA Deutschland-USA enthält zudem eine „Saving Clause“, die den USA fast immer das Besteuerungsrecht beim Welteinkommen sichert.

Vergleich auf einen Blick

  • Persönliche Einkommensteuer: Portugal 20 % Flat-Tax (definierte Berufe); UAE 0 %; USA bis 37 % Federal plus State.
  • Krypto-Gewinne: Portugal < 1 Jahr steuerpflichtig (≈ 28 %), ≥ 1 Jahr i. d. R. steuerfrei; UAE 0 %; USA bis 20 % Capital Gains.
  • Stundung der Wegzugsteuer: einheitlich sieben Jahresraten, zinslos, i. d. R. gegen Sicherheitsleistung (EU/EWR wie Drittstaat).
  • Wohnsitz-Substanz: Portugal und UAE 183 Tage plus Wohnsitz; USA Substantial Presence Test.
  • DBA-Komplexität: Portugal mittel; UAE komplex; USA hoch (Saving Clause).

Häufige Fragen

Ab welcher Beteiligung greift die Wegzugsbesteuerung?

Ab einem Prozent Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) innerhalb der letzten fünf Jahre (§ 17 EStG). Eine zusätzliche Wertschwelle gibt es bei § 6 AStG nicht; Founder erreichen die 1-Prozent-Grenze regelmäßig.

Was passiert, wenn ich vor dem Wegzug meine Anteile in eine Holding übertrage?

Die Übertragung in eine deutsche Holding-GmbH löst grundsätzlich Wegzugsbesteuerung aus. Als deutscher Steuer-Resident bleibt der Founder aber auf zukünftige Veräußerungsgewinne über § 8b KStG mit rund 1,5 Prozent effektiver Steuer steuerpflichtig. Wer drei bis sieben Jahre vor Exit umstrukturiert, profitiert maximal.

Wie lang sollte die Vorbereitung dauern?

Bei reinem Wegzug ohne Holding mindestens 12 bis 24 Monate; bei Wegzug mit Holding-Aufbau drei bis sieben Jahre. Wer eine Woche vor Umzug anruft, kann nur noch die Wegzugsbesteuerung abwickeln, nicht mehr optimieren.

Kann ich nach sieben Jahren ohne Steuerpflicht zurückkommen?

Ja. Wenn du innerhalb von sieben Jahren nach Wegzug wieder unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig wirst, entfällt die Wegzugsbesteuerung rückwirkend – vorausgesetzt, die Anteile wurden in der Zwischenzeit nicht veräußert.

Fazit

Wegzugsbesteuerung ist kein Standardthema, das in einem Wochenende geklärt wird. Wer mit der Strukturierung mehrere Jahre vor dem geplanten Umzug beginnt, spart sechs- bis siebenstellige Beträge gegenüber dem Last-Minute-Versuch. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ab wann du strukturell aktiv werden solltest – auf Deutsch, Englisch, Russisch und Italienisch.