
Stand: Juli 2026 · Giulia Uggias-Sproß, Steuerberaterin (M.A. Taxation)
Der Wegzug aus Deutschland ist steuerlich kein automatischer Schnitt. Wer Deutschland verlässt, beendet damit nicht zwingend sofort seine Pflichten gegenüber dem deutschen Fiskus. Entscheidend ist, was nach dem Wegzug zurückbleibt — und was nicht.
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet mit der Aufgabe des letzten deutschen Wohnsitzes. Unbeschränkt steuerpflichtig bleibt jedoch, wer:
Das gilt unabhängig davon, wo der Lebensmittelpunkt liegt.
Eine saubere steuerliche Abmeldung setzt die vollständige Aufgabe aller inländischen Wohnsitze voraus. Konkret bedeutet das:
Vorsicht bei Vermietung im Familienkreis: Eine Wohnung, die formal an Dritte vermietet ist, aber jederzeit zurückgefordert werden könnte — etwa an Familienangehörige zu symbolischer Miete — kann nach Auffassung der Finanzverwaltung weiterhin einen Wohnsitz begründen. Hier sind die Maßstäbe streng.
Mit dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht beginnt gegebenenfalls die beschränkte Steuerpflicht. Sie erfasst alle Einkünfte aus deutschen Quellen:
Sie betrifft natürliche Personen, die
Beim Wegzug wird so getan, als ob die Anteile zum gemeinen Wert veräußert worden wären. Die dabei entstehenden stillen Reserven — die Differenz zwischen Anschaffungskosten und aktuellem Wert — werden als Einkommen versteuert, obwohl tatsächlich kein Verkauf stattgefunden hat.
Seit der Reform 2022 kann die Steuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden – zinslos, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Diese Ratenzahlung gilt einheitlich für den Wegzug in EU-/EWR- wie in Drittstaaten; die früher mögliche unbefristete EU/EWR-Dauerstundung gibt es nicht mehr.
Das DBA mit dem Zuzugsstaat bestimmt, welchem Land nach dem Wegzug das vorrangige Besteuerungsrecht für die verbleibenden Einkünfte zusteht. Für Einkünfte, die Deutschland als Quellstaat weiterhin besteuern darf — etwa Immobilieneinkünfte — sieht das DBA häufig die Freistellung im Zuzugsstaat vor.
Wichtig: Nicht jedes Land, in das Deutsche auswandern, hat ein DBA mit Deutschland. In diesem Fall gelten die nationalen Regelungen beider Staaten nebeneinander — was zu einer tatsächlichen Doppelbelastung führen kann.
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet mit der tatsächlichen Aufgabe des letzten deutschen Wohnsitzes. Die beschränkte Steuerpflicht für deutsche Einkünfte kann darüber hinaus fortbestehen.
Ja, wenn weiterhin in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden — etwa aus einer deutschen Immobilie oder Betriebsstätte. Die beschränkte Steuerpflicht begründet eine eigene Erklärungspflicht.
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG erfasst stille Reserven in wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften beim Wegzug aus Deutschland. Voraussetzung: mindestens sieben von zwölf Jahren unbeschränkte Steuerpflicht und eine Beteiligung von mindestens einem Prozent.
Nein. Wer eine Wohnung in Deutschland behält, die er jederzeit nutzen kann, bleibt steuerrechtlich in Deutschland ansässig und damit unbeschränkt steuerpflichtig — unabhängig vom tatsächlichen Aufenthalt.
Der Wegzug aus Deutschland ist steuerlich einer der komplexesten Vorgänge im Leben eines Steuerpflichtigen. Eine frühzeitige Planung — idealerweise ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Wegzug — kann erhebliche steuerliche Konsequenzen vermeiden. Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Russisch und Italienisch.