August 18, 2026

Kryptowährungen und Steuern in Deutschland: Wann ist der Gewinn steuerfrei — und wann nicht?

Bitcoin, Ether & Co. werden in Deutschland nicht wie Aktien besteuert, sondern als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Wer länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei — wer früher verkauft, zahlt den persönlichen Satz bis 45 Prozent. Wir erklären Haltefrist, Freigrenzen und was sich 2026/2027 ändert.

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Stand: Juli 2026 · Giulia Uggias-Sproß, Steuerberaterin (M.A. Taxation)

Wer in Kryptowährungen investiert, stellt früher oder später dieselbe Frage: Was bleibt nach dem Verkauf eigentlich übrig? Die Antwort hängt in Deutschland weniger vom Coin ab als vom Kalender.

Kurz gesagt

  • Länger als ein Jahr gehalten → Verkauf steuerfrei, unabhängig von der Gewinnhöhe (§ 23 EStG)
  • Innerhalb eines Jahres verkauft → persönlicher Einkommensteuersatz, bis 45 % — keine Abgeltungssteuer
  • Freigrenze 1.000 € pro Jahr (seit 2024) — bei Überschreitung ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig
  • Krypto-gegen-Krypto-Tausch zählt als Verkauf — die Haltefrist beginnt neu
  • Staking, Lending, Mining: eigene Regeln nach § 22 Nr. 3 EStG, Freigrenze 256 € pro Jahr
  • Ab 2026 melden Kryptobörsen automatisch an die Finanzbehörden (DAC8)

Warum wird Krypto anders besteuert als Aktien?

Steuerlich gelten Bitcoin, Ether und vergleichbare Token in Deutschland nicht als Währung und nicht als Kapitalanlage, sondern als „anderes Wirtschaftsgut“. Maßgeblich ist damit § 23 EStG, die Vorschrift über private Veräußerungsgeschäfte. Das hat zwei Seiten:

  • Angenehm: Es gibt einen Weg in die vollständige Steuerfreiheit.
  • Unangenehm: Wer ihn verfehlt, zahlt nicht 25 Prozent, sondern den persönlichen Einkommensteuersatz — und der reicht bis 45 Prozent.

Wie lange muss ich Krypto halten, um steuerfrei zu verkaufen?

Länger als ein Jahr. Wer eine Kryptowährung über die Ein-Jahres-Frist hinaus hält und erst danach verkauft, realisiert den Gewinn steuerfrei — unabhängig von der Höhe. Ob es um tausend Euro oder um eine sechsstellige Summe geht, spielt nach Ablauf der Frist keine Rolle.

Haltedauer und Besteuerung im Überblick:

  • Länger als 1 Jahr gehalten: steuerfrei — unabhängig von der Gewinnhöhe.
  • Bis 1 Jahr, Gewinn bis 1.000 €: steuerfrei (Freigrenze).
  • Bis 1 Jahr, Gewinn über 1.000 €: persönlicher Einkommensteuersatz, bis 45 % — auf den gesamten Gewinn.

So läuft die Frist

  • Sie beginnt am Tag nach der Anschaffung und endet ein Jahr später.
  • Sie ist strikt: Ein Verkauf am letzten Tag der Frist bleibt steuerpflichtig, einen Tag darüber hinaus ist er steuerfrei.
  • Beispiel: Kauf am 15. Januar → frühestens am 16. Januar des Folgejahres verkaufen.

Was als Verkauf zählt

  • Der Tausch in Euro.
  • Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere: Wer Bitcoin in Ether tauscht, hat steuerlich verkauft und neu angeschafft — für den eingetauschten Bestand beginnt die Frist von vorn.

Was gilt, wenn ich innerhalb eines Jahres verkaufe?

Wer früher verkauft, ist nicht automatisch steuerpflichtig. Hier greift eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr, die seit 2024 gilt. Bleibt der gesamte Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften darunter, fällt keine Steuer an.

Entscheidend ist das Wort Freigrenze — es handelt sich nicht um einen Freibetrag. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Versteuert wird dann zum persönlichen Einkommensteuersatz.

Wie werden Staking, Lending und Mining besteuert?

  • Wie werden die Erträge eingeordnet? Als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.
  • Wann wird besteuert? Beim Zufluss — maßgeblich ist der Euro-Wert der erhaltenen Coins in diesem Moment.
  • Gibt es eine Freigrenze? Ja, 256 Euro pro Jahr.
  • Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre? Nein. Auch gestakte oder verliehene Bestände sind nach einem Jahr steuerfrei veräußerbar — das hat das Bundesfinanzministerium klargestellt.

Was ändert sich 2026 und 2027?

  • Seit 2026 — DAC8: Die EU-Richtlinie sorgt dafür, dass Kryptobörsen Transaktionsdaten automatisch an die Finanzbehörden melden. Saubere Dokumentation ist damit keine Frage des guten Willens mehr, sondern Voraussetzung.
  • Ab 2027 — mögliches Ende der Haltefrist: Auf politischer Ebene wird über die Abschaffung der einjährigen Steuerfreiheit diskutiert, verbunden mit einer Annäherung an die Besteuerung von Aktien. Der Gesetzgebungsprozess ist nicht abgeschlossen, und eine rückwirkende Erfassung bereits steuerfrei aufgelaufener Wertsteigerungen wäre verfassungsrechtlich problematisch. Wer Bestände hält, sollte die Entwicklung dennoch genau verfolgen.

Unser Rat: Checkliste für die Praxis

Die deutsche Krypto-Besteuerung belohnt Geduld und bestraft Nachlässigkeit:

  • Anschaffungszeitpunkte dokumentieren — lückenlos und je Coin.
  • HODL- und Trading-Bestände trennen.
  • Fristen im Blick behalten, besonders vor geplanten Verkäufen.
  • Tauschvorgänge mitzählen — auch Krypto gegen Krypto.
  • Bei größeren Beständen, internationalen Bezügen oder komplexen DeFi-Strukturen individuell prüfen lassen — gerade jetzt, da sich die Rechtslage bewegt.