
Wer als Founder mit substantieller GmbH-Beteiligung Deutschland verlässt, steht vor einer der teuersten Steuerentscheidungen seines Lebens. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG behandelt den Wegzug, als hätte man seine Anteile verkauft – auch ohne dass real Geld geflossen ist.
Wer als wesentlich beteiligter Anteilseigner (ab einem Prozent) Deutschland verlässt, wird so behandelt, als hätte er zum Verkehrswert verkauft. Innerhalb EU/EWR ist eine zinslose Stundung möglich; außerhalb der EU nur bis zu sieben Jahre mit Verzinsung und Sicherheitsleistung. Bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren entfällt die Steuer vollständig.
Seit 2024 gilt das reformierte Regime. Krypto-Gewinne sind nicht mehr automatisch steuerfrei; persönliche Einkünfte aus definierten Berufen werden mit 20 Prozent Flat-Tax besteuert. Portugal bleibt attraktiv, aber nicht mehr für jeden Founder.
Keine persönliche Einkommensteuer, aber das DBA von 2018 verlangt Substanz (183 Tage, dokumentierte Lebensführung). Die Wegzugsbesteuerung greift voll mit nur siebenjähriger Stundung. Seit 2023 gilt eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent ab 375.000 AED.
Die USA besteuern nach Staatsbürgerschaft; eine Green Card löst volle Welteinkommensteuer aus. Nach dem Umzug Federal- plus State-Tax – effektiv oft 40 Prozent oder mehr. Das DBA enthält eine Saving Clause zugunsten der USA.
| Kriterium | Portugal NHR 2.0 | UAE | USA |
|---|---|---|---|
| Persönliche Einkommensteuer | 20 % Flat-Tax | 0 % | bis 37 % + State |
| Krypto-Gewinne | steuerpflichtig seit 2024 | 0 % | bis 20 % |
| Stundung Wegzugsteuer | EU/EWR: zinslos | 7 Jahre + Zinsen | 7 Jahre + Zinsen |
Ab einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft oder ab 500.000 Euro Anschaffungskosten. Founder erreichen diese Schwelle praktisch immer.
Ohne Holding 12 bis 24 Monate, mit Holding-Aufbau drei bis sieben Jahre.
Wer Jahre vor dem Umzug strukturiert, spart sechs- bis siebenstellige Beträge. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir den richtigen Zeitpunkt – auf Deutsch, Englisch, Russisch und Italienisch.