Jahresabschluss und steuerliche Unterlagen im professionellen Arbeitsprozess

Der Jahresabschluss ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er ist das zentrale Dokument zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens – gegenüber Banken, Investoren, Gesellschaftern und Finanzbehörden. Wir erstellen Jahresabschlüsse nach HGB mit der Sorgfalt, die dieser Bedeutung entspricht.

Dabei spielt es keine Rolle, mit welcher Software Ihre laufende Buchhaltung geführt wird – ob DATEV, Lexware, ADDISON, Agenda, Simba oder einem anderen System. Wir übernehmen die Daten, prüfen sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit und erstellen den Abschluss über DATEV.

Jahresabschluss nach HGB
Erstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie – soweit erforderlich – Anhang und Lagebericht. Prüfung und Anpassung der Buchführung auf Abschlussniveau, Behandlung von Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten und weiteren bilanziellen Sachverhalten. Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger soweit offenlegungspflichtig.

Einnahmenüberschussrechnung
Für Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungspflicht: Erstellung der EÜR mit vollständiger Prüfung aller abzugsfähigen Betriebsausgaben und steuerlicher Optimierung im gesetzlichen Rahmen.

Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung
Erstellung der Steuererklärungen für Kapitalgesellschaften einschließlich der Erklärung zur gesonderten Feststellung sowie der Gewerbesteuererklärung. Abstimmung mit dem Jahresabschluss, Prüfung steuerlicher Wahlrechte und Gestaltungsoptionen.

Abstimmung zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene
Geschäftsführervergütungen, Gewinnausschüttungen, Gesellschafterdarlehen und verdeckte Gewinnausschüttungen erfordern eine konsistente steuerliche Behandlung auf beiden Ebenen. Wir stellen diese Konsistenz sicher – und vermeiden damit einen der häufigsten Fehler in der steuerlichen Praxis.