May 14, 2026

Wegzug aus Deutschland: Was sich steuerlich ändert

Wer Deutschland verlässt, beendet damit nicht automatisch seine steuerlichen Pflichten. Was beim Wegzug steuerlich zu beachten ist — von der Wohnsitzaufgabe über die beschränkte Steuerpflicht bis zur Wegzugsbesteuerung.

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Was ändert sich steuerlich beim Wegzug aus Deutschland?

Der Wegzug aus Deutschland ist steuerlich kein automatischer Schnitt. Wer Deutschland verlässt, beendet damit nicht zwingend sofort seine steuerlichen Pflichten gegenüber dem deutschen Fiskus. Entscheidend ist, was nach dem Wegzug zurückbleibt — und was nicht.

Die unbeschränkte Steuerpflicht endet mit der Aufgabe des letzten deutschen Wohnsitzes. Wer jedoch eine Wohnung in Deutschland behält, eine Wohnung unter Umständen innehat die darauf schließen lassen dass er sie beibehalten wird, oder sich mehr als sechs Monate im Jahr in Deutschland aufhält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig — unabhängig davon, wo der Lebensmittelpunkt liegt.

Die Aufgabe des Wohnsitzes

Eine saubere steuerliche Abmeldung setzt die vollständige Aufgabe aller inländischen Wohnsitze voraus. Das bedeutet konkret: Mietvertrag kündigen oder Eigentumswohnung veräußern beziehungsweise dauerhaft vermieten, keine Schlüssel mehr innehaben, keine jederzeitige Nutzungsmöglichkeit mehr haben.

Eine Wohnung, die formal an Dritte vermietet ist, aber jederzeit zurückgefordert werden könnte — etwa an Familienangehörige zu symbolischer Miete — kann nach Auffassung der Finanzverwaltung weiterhin einen Wohnsitz begründen. Hier sind die Maßstäbe streng.

Beschränkte Steuerpflicht nach dem Wegzug

Mit dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht beginnt gegebenenfalls die beschränkte Steuerpflicht. Sie erfasst alle Einkünfte, die weiterhin aus deutschen Quellen stammen. Dazu gehören insbesondere:

Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien — diese unterliegen in Deutschland weiterhin der Einkommensteuer, unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers.

Einkünfte aus einer deutschen Betriebsstätte oder Personengesellschaft — wer an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt ist, bleibt mit den darauf entfallenden Einkünften in Deutschland steuerpflichtig.

Vergütungen für im Inland ausgeübte Tätigkeiten — wer nach dem Wegzug gelegentlich in Deutschland arbeitet, ist mit diesen Einkünften beschränkt steuerpflichtig.

Dividenden und Zinsen aus deutschen Quellen — diese unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug, der in der Regel abgeltende Wirkung hat.

Die Wegzugsbesteuerung

Ein besonderes Instrument, das beim Wegzug aus Deutschland relevant werden kann, ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Sie betrifft natürliche Personen, die mindestens zehn Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten — das heißt Beteiligungen von mindestens einem Prozent.

Beim Wegzug wird so getan, als ob die Anteile zum gemeinen Wert veräußert worden wären. Die dabei entstehenden stillen Reserven — also die Differenz zwischen Anschaffungskosten und aktuellem Wert — werden als Einkommen versteuert, obwohl tatsächlich kein Verkauf stattgefunden hat.

Bei einem Wegzug in einen EU- oder EWR-Staat kann die Steuer unter Umständen zinslos gestundet werden, bis die Anteile tatsächlich veräußert werden. Bei einem Wegzug in einen Drittstaat ist die Steuer grundsätzlich sofort fällig.

Doppelbesteuerungsabkommen beim Wegzug

Das DBA mit dem Zuzugsstaat bestimmt, welchem Land nach dem Wegzug das vorrangige Besteuerungsrecht für die verbleibenden Einkünfte zusteht. Für Einkünfte, die Deutschland als Quellstaat weiterhin besteuern darf — etwa Immobilieneinkünfte — sieht das DBA häufig die Freistellung im Zuzugsstaat vor.

Wichtig: Nicht jedes Land, in das Deutsche auswandern, hat ein DBA mit Deutschland. In diesem Fall gelten die nationalen Regelungen beider Staaten nebeneinander, was zu einer tatsächlichen Doppelbelastung führen kann.

Praktische Schritte vor dem Wegzug

Eine strukturierte steuerliche Vorbereitung des Wegzugs sollte folgende Punkte umfassen: Prüfung, ob eine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ausgelöst wird. Klärung, welche deutschen Einkünfte nach dem Wegzug weiterhin der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Prüfung des anwendbaren DBA mit dem Zuzugsstaat. Dokumentation der Wohnsitzaufgabe für steuerliche Zwecke. Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt über die steuerliche Abmeldung.

Häufige Fragen

Wann endet meine Steuerpflicht in Deutschland?Die unbeschränkte Steuerpflicht endet mit der tatsächlichen Aufgabe des letzten deutschen Wohnsitzes. Die beschränkte Steuerpflicht für deutsche Einkünfte kann darüber hinaus fortbestehen.

Muss ich nach dem Wegzug noch eine deutsche Steuererklärung abgeben?Ja, wenn weiterhin in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden — etwa aus einer deutschen Immobilie oder einer deutschen Betriebsstätte. Die beschränkte Steuerpflicht begründet eine eigene Erklärungspflicht.

Was ist die Wegzugsbesteuerung?Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG erfasst stille Reserven in wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften beim Wegzug aus Deutschland. Sie setzt eine mindestens zehnjährige unbeschränkte Steuerpflicht und eine Beteiligung von mindestens einem Prozent voraus.

Kann ich eine Wohnung in Deutschland behalten, ohne steuerpflichtig zu bleiben?Nein. Wer eine Wohnung in Deutschland behält, die er jederzeit nutzen kann, bleibt steuerrechtlich in Deutschland ansässig und damit unbeschränkt steuerpflichtig — unabhängig vom tatsächlichen Aufenthalt.

Ihre steuerliche Situation ist individuell.

Der Wegzug aus Deutschland ist steuerlich einer der komplexesten Vorgänge im Leben eines Steuerpflichtigen. Eine frühzeitige Planung — idealerweise ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Wegzug — kann erhebliche steuerliche Konsequenzen vermeiden. Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Russisch und Italienisch.

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